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Die Verfügung des Körperspenders ist kein Vertrag,
sondern eine Willenserklärung, die jederzeit ohne Angabe von Gründen
widerrufen werden kann. Für die Körperspende sind weder Gebühren zu
entrichten, noch erhält der Spender eine Entschädigung. Eine
Organspendeverfügung steht einer Körperspende zur Plastination in keinem
Fall entgegen. Sie hat, da sie lebensrettend oder lebenserhaltend ist,
immer Vorrang vor der Körperspende.
Details über die Körperspende zur Plastination erhalten
Sie anhand ausliegender Informationen im PLASTINARIUM oder direkt beim Institut
für Plastination, Abteilung
Körperspende.
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"Ich bin Körperspender, weil die Körperspendemein bescheidener Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung, Bildung und medialen Konfrontation für die Nachwelt ist."
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