Chronik Chronologie der Ereignisse(1) November 2006: Eröffnung des Plastinariums in Guben - von Hagens verspricht Schaffung von 100 bis 200 neuen Stellen Vor fast zwei Jahren, im November 2006, wurde das Gubener Plastinarium mit dem Ziel eröffnet, in Guben ein weltweit einmaliges Zentrum der anatomischen Wissenschaften entstehen zu lassen. Mit einem Investitionsvolumen von bisher 20 Millionen Euro verwandelten engagierte Mitarbeiter und Unternehmen der Region denkmalgeschützte Industrieruinen in einen modernen Lehr-, Wissenschafts- und Fertigungsstandort. Im Vertrauen auf umfassende Behördenunterstützung wurden bisher über hundert Arbeitsplätze geschaffen (bis zum 30. September 2008: 128 Beschäftigte, derzeit 61). Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass ich bei der Schaffung und Bewahrung von Arbeitsplätzen besser nicht von der engagierten Unterstützung des Bürgermeisters und des Landrats, auf die Unterstützung anderer zuständiger Behörden hätte schließen sollen.
(2) Frühjahr 2007: Entscheidung für massiven Ausbau - Plastinarium in Guben soll von Hagens’ Produktionszentrum Nr. 1 werden Vom schnellen Fortschritt und der Unterstützung der Gubener Bevölkerung angetan, von denen über 100 selbst Körperspender wurden, entscheide ich, das Plastinarium zum weltweit größten Fertigungsstandort für Plastinate zu machen. Anfangs war geplant, mich hier nur auf die Forschung und Produktion von neuartigen, 2 Millimeter dünnen anatomischen Lehrscheiben zu konzentrieren. Nun entscheide ich, zusätzlich auch noch die Fertigung dreidimensionaler Silikonplastinate, wie sie in der Ausstellung Körperwelten zu sehen sind, von meinem Standort in China nach Guben zu bringen. Außerdem beschließe ich die Fertigung von Gefäßgestalten von Bishkek, Kirgisien, nach Guben zu verlegen.
(3) Mai 2007: Von Hagens erhält juristisches Gutachten - Resultat: Behörden haben reichlich Spielraum für Erteilung von Arbeitsgenehmigungen Um auf Nummer Sicher zu gehen, lasse ich zuvor die Rechtslage klären und gebe im Frühjahr 2007 ein Gutachten in Auftrag. Das detaillierte, 20-seitige Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz vom Mai 2007 (Anlage 1) kommt zum Schluss: Die Behörden haben einen ausreichend großen Ermessensspielraum um Arbeitsgenehmigungen für chinesische Plastinationsexperten zu erteilen.
(4) 9. Juli 2007: Von Hagens beantragt Visa für 25 chinesische Plastinationsexperten - Wissenstransfer während 2 Jahren geplant In einem 9-seitigen Brief (Anlage 2) an die Visumsabteilung der deutschen Botschaft in Peking und an das Ausländeramt in Forst tue ich meine Pläne kund, Guben zum weltweit größten Fertigungszentrum aller Plastinationsunternehmungen zu machen. Ich erläutere im Detail, warum dafür ein mindestens 2-jähriger Wissenstransfer, durch die besten meiner Plastinationsexperten von meinem Standort in China nach Guben, unabdingbar ist. Im Brief, in dem ich ein ausführliches Konzept für den angedachten, 2-jährigen Wissenstransfer darlege, schreibe ich: „Seit der Ansiedlung in Guben expandiere ich nicht weiter in China. Es ist geplant, in Guben innerhalb der nächsten 2-4 Jahre 200 bis 300 Mitarbeiter zu beschäftigen, um dort sowohl Körperscheiben von Mensch und Tier, wie präparierte Silikonplastinate herzustellen. Hauptinteressenten für die Verwendung von Plastinaten sind Universitäten. (...) Es ist unverzichtbar, dass nunmehr schnellstmöglich ein umgekehrter Technologietransfer von China nach Deutschland stattfindet. (...) Der vorgesehene Know-How-Transfer soll binnen zweier Jahre abgeschlossen sein.“
Ich sichere den Behörden zu, dass ich nur lang bewährte chinesische Mitarbeiter mit hoher fachlicher, wie sozialer Kompetenz nach Deutschland einladen werde. Ich versichere zudem ausdrücklich, dass für alle für die Tätigkeiten in Guben vorgesehenen Spezialisten keine entsprechend qualifizierten deutschen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und begründe dies wie folgt: „Erst durch die Plastination konnten anatomische Präparate mit innovativer Qualität und Genauigkeit auf Dauer haltbar gemacht werden. Der präparatorische Aufwand für die Herstellung von Plastinaten liegt dabei etwa beim Zehnfachen im Vergleich zu herkömmlichen anatomischen Präparaten. Feine Sonderpräparationen, die wesentlich zum Erfolg der Plastination beitragen, konnten zuvor nicht hergestellt werden.“
Ich unterstreiche, dass öffentliches Interesse besteht, weil Arbeitsplätze geschaffen werden. „Wie bereits ausgeführt, stellen sich die Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt mit Blick auf die Plastinationstechnologie so dar, dass in Deutschland ausreichend qualifizierte Spezialisten schlechterdings nicht zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass durch die - ausdrücklich nur vorübergehende - Beschäftigung der chinesischen Spezialisten in Guben dort eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze geschaffen werden und damit ein signifikanter Beitrag zur wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geleistet werden soll.“
Damit, so führte ich aus, entspräche die temporäre Arbeitsaufnahme der Experten aus China den Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland, welcher dadurch gestärkt werde. (5) 29. Oktober 2007: Von Hagens informiert Behörden: Ohne 2-jährigen Wissenstransfer ist die Verlagerung nach Guben nicht möglich Bei der Einholung der Arbeitsgenehmigungen für die chinesischen Experten informiere ich in einem Schreiben vom 29. Oktober 2007 die Ausländerbehörde in Forst (Anlage 3) und den Landrat des Landkreises Spree-Neiße detailliert darüber, dass der Aufbau der Silikonplastination in Guben ohne die chinesischen Ausbilder nicht möglich ist („Referenz: Argumente gegen die mögliche Ablehnung unserer Anträge zur Arbeitsgenehmigung für chinesische Plastinationsspezialisten in Guben“). Ich schreibe: “Von den 105 gegenwärtig in Guben eingestellten Mitarbeitern hängen 40 Arbeitsplätze von der Ankunft der 25 chinesischen Plastinationsexperten ab. Diese hatte ich bisher nie bezweifelt, zumal ich in Heidelberg Anträge für Arbeitsvisen für auszubildende chinesische Mitarbeiter stets erteilt bekam. Umso mehr nahm ich an, dass es beim umgekehrten Know-how-Transfer (Richtung China – Deutschland) keine Probleme geben würde. Als leitender Plastinator habe ich zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Unternehmung keine andere Wahl, als 30 – 40 der bereits eingestellten Mitarbeiter nach Ablehnung unverzüglich zu entlassen.”
Bei den chinesischen Experten handelt es sich um ausgewählte Spitzenkräfte meines chinesischen Plastinationsunternehmens in Dalian, in dem ich seit zehn Jahren im Schnitt 200 medizinische Spezialisten intensiv ausbilde und beschäftige (vor der Verlagerung der Silikonplastination menschlicher Plastinate nach Guben habe ich den Großteil der menschlichen Silikonplastinate, von deutschen Körperspendern stammend, dort präpariert). Erst die Anwesenheit der chinesischen Plastinationsexperten, die ich in China ausgebildet habe, ermöglicht es mir, die Herstellung von Silikonplastinaten in Guben anzusiedeln. Zugunsten des Standortes Guben stellte ich Pläne hinten an, die Silikonplastination in Namibia aufzubauen. Den Behörden schrieb ich im oben zitierten Brief vom 29. Oktober 2007: “... als Alternative bei einer Ablehnung der Arbeitsgenehmigungen werde ich frühere Pläne zur Verlagerung der Herstellung von Silikonplastinaten nach Namibia wieder aufnehmen. Dort haben wir vor zwei Jahren bereits ein Gelände von fünftausend Hektar gekauft, die Erschließung der Fläche für Plastinationszwecke dort jedoch, zugunsten der bisher viel versprechenden Entwicklungen in Guben, eingestellt. Mit Stand vom 30.09.2007 wurden in Guben in der Erwartung investitionsfreundlicher Entscheidungen € 9.604.000,00 (neunmillionensechshundertviertausend) investiert. Eine Ablehnung des Know-how-Transfers würde das Investitionsklima in Guben ernsthaft beschädigen, indem zukünftig geplante Aktivitäten, wie die Herstellung von Gefäßgestalten von Mensch und Tier, mehr als zuvor mit den Plastinationsstandorten Heidelberg, Windhuk (Namibia) oder Bishkek (Kirgisien) konkurrieren werden.”
Die Ausländerbehörde war also von Anfang an über die wirtschaftliche Bedeutung dieses Know-How-Transfers von China nach Deutschland für die Region informiert. Ein öffentliches Interesse lag damit vor.
(6) 6. Dezember 2007: 24 Plastinationsspezialisten aus China erhalten ihren Aufenthaltstitel und nehmen ihre Lehrtätigkeit in Guben auf - eine neue Abteilung entsteht Für mich war die Bewilligungsprozedur ein formaler Routinevorgang, hatte ich doch noch nie, auch nicht seit der Erfindung der Plastination in Heidelberg 1977 und der Gründung des Instituts für Plastination dort im Jahre 1994, Probleme gehabt, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Wissenschaftler in Deutschland (und umgekehrt von Deutschen in China) zu erhalten. In den Ausbau von Gästewohnungen für die chinesischen Experten im Plastinarium und für den Ankauf und den Ausbau zusätzlicher Immobilien für die Silikonplastination, habe ich bis dahin eine Million Euro investiert. Für die chinesischen Mitarbeiter habe ich einen Aufenthalt von drei Monaten bis zu zwei Jahren beantragt. Bei den halb- und einjährigen Arbeitsgenehmigungen gibt es kein Problem. Diese Experten, die zumeist aus familiären Gründen nicht länger in Deutschland bleiben wollen, sollen jeweils durch nachrückende Plastinationsexperten aus China ersetzt werden. Die chinesischen Plastinationsexperten deren Aufenthalt für 2 Jahre beantragt wurde, erhalten nur einen 4 bis 12-monatigen Aufenthaltstitel. Als wir bei der Ausländerbehörde nachfragen, antwortet die Sachbearbeiterin, dass prinzipiell keine Aufenthaltstitel über ein Jahr hinaus erteilt würden. Wir bräuchten nur einen Monat vor Ablauf eine Verlängerung beantragen. Dies sei der normale Behördengang, und einer Verlängerung des Aufenthaltstitels stehe nichts im Weg, da von vornherein die Länge von 2 Jahren bekannt sei (Gedächtnisprotokoll A. Nelk vom 30. Sept. 08, Anlage 4).
(7) 16. April 2008: Razzia im Plastinarium: Chinesische Experten werden gedemütigt - und wehren sich Bei einer Razzia des Zolls im Plastinarium fühlen sich die chinesischen Experten demütigend behandelt. (Bei diesem Ereignis handelt es sich um einen „Nebenkriegsschauplatz“, der erst später Bedeutung erhalten wird.) Der Tagesspiegel schreibt am 18. April 2008 (Anlage 5): “22 chinesische und einige polnische Mitarbeiter erklärten bei einem Tagesspiegel-Besuch, sie seien während der Razzia von der Polizei ruppig und demütigend behandelt worden. ‘Wir wurden angeschrien und mussten still auf dem Boden sitzen,’ sagte Vorarbeiter Li Rongzhe. ‘Man drohte uns außerdem mit Handschellen.’ Dabei hätten alle Beschäftigten ordnungsgemäße Arbeitspapiere und hielten sich legal in Deutschland auf. ‘Wir kämpfen um unseren Ruf,’ sagte Li Rongzhe. Die Fachleute für Leichenpräparation berichteten, dass noch am Mittwochabend deutsche Pressefotos über das Internet nach China gelangt seien. Dort tätige Kollegen hätten daraufhin sofort in Deutschland angerufen – entsetzt über die Vorwürfe. Die Chinesen legten ihre gültigen Reisepässe, Arbeitsverträge, Aufenthaltsgenehmigungen und Lohnabrechnungen vor, um ihre Gesetzestreue zu demonstrieren. ‘Wir sind legal in Deutschland und zahlen unsere Steuern’, betonte auch Liu Xiao Feng, der Sprecher der Gruppe.”
Ein Video (Anlage 26), das zeigt wie die chinesischen Plastinationsexperten von Zollbeamten über die Straße eskortiert werden, steht eine Stunde nach der Razzia im Internet.
(8) Am 21. April 2008 verfassen die chinesischen Mitarbeiter einen Protestbrief (Anlage 6) an die für die Razzia verantwortliche Staatsanwaltschaft in Heidelberg. Darin fordern sie eine Entschuldigung. Dem Schreiben legten sie einen übersetzten Tatsachenbericht (Anlage 7) des Abteilungsleiters der chinesischen Mitarbeiter, Herrn Li Rong, bei. Auch ich beschwere mich in einem Offenen Brief (Anlage 8) bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Diese leitet das Schreiben an das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) weiter. Nach 3 Monaten, am 23. Juli 2008 bekomme ich Antwort (Anlage 9) vom Zollamtsvorsteher Birkemeyer. Er weist die Beschwerde als unbegründet zurück. Obwohl seine Behörde nicht in den Vorfall involviert war, begibt sich der Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Dieter Friese, ins Plastinarium und entschuldigt sich bei den chinesischen Mitarbeitern persönlich „für das unangebrachte Verhalten deutscher Behörden“ (Entschuldigung Landrat Friese vom 24. April 2008, Anlage 10). Damit ist die Kuh vom Eis, die chinesischen Plastinationsexperten verzichten darauf, sich bei der chinesischen Botschaft in Deutschland, wie zuvor diskutiert, zu beschweren.
(9) Juli - September 2008: 3 Chinesen warten 3 Monate auf eine Verlängerung ihrer Bewilligung. Sie dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten - es entstehen unnötige Lohnkosten in Höhe von 21.100 Euro Ab Juli 08 müssen 3 chinesische Mitarbeiter ihre Arbeit niederlegen. Ihre Arbeitserlaubnis ist ausgelaufen. Die Verlängerung kommt nicht. Wir hatten diese rechtzeitig beantragt - wie von der zuständigen Behörde im Vorfeld geraten, einen Monat im Voraus (Siehe Gedächtnisprotokoll A. Nelk vom 30. Sept. 08, Anlage 4). Die 3 chinesischen Mitarbeiter warten insgesamt 3 Monate auf den Bescheid und dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten. Dies kostet die Gubener Plastinate GmbH, abgesehen vom Produktionsausfall, 21.100 Euro an Lohnkosten.
(10) 24. Juli 2008: Arbeitsagentur Cottbus sagt: Tiefenprüfung wurde von der Zentrale in Nürnberg angeordnet - weil die Chinesen gegen die Zollrazzia protestiert haben Am 24. Juli 2008 um 8.15 Uhr telefoniert die Revisorin der Gubener Plastinate GmbH, Frau Annette Kluge, mit der Arbeitsagentur in Cottbus (Anlage 11). Dabei wird ihr als Grund für die sich in die Länge ziehende Überprüfung der Arbeitserlaubnis für die chinesischen Plastinationsexperten die Tatsache genannt, dass sie sich über die oben geschilderte Behandlung bei der Zollrazzia beschwert hätten. Deshalb habe die Arbeitagentur in Nürnberg eine „Tiefenprüfung“ angeordnet. Aus der Telefonnotiz von Frau Kluge: „Hintergrund ist nach Einschätzung des AA CB [Arbeitsagentur Cottbus] immer noch die letzte Zollprüfung. Danach haben sich die chin. MA über die Art und Weise der Prüfung beschwert - so die Aussage des AA CB. Es wurde daher von der Arbeitsamtszentrale in Nürnberg noch einmal eine Tiefenprüfung angeordnet. Bedenken hinsichtlich der Qualifikation der chin. MA [Mitarbeiter] sind nunmehr ausgeräumt. Man stellt aber die Entlohnung der chin. MA als zu gering für Spezialisten in Frage.“
Wenn der Umstand, dass sich die chinesischen Mitarbeiter in einem öffentlichen Brief gegen die Behandlung durch den Zoll gewehrt haben, tatsächlich der Grund dafür sein sollte, dass nun ihre Arbeitsgenehmigungen neu überprüft werden, dann würde dies gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.
(11) 24. Juli 2008: Arbeitsagentur teilt mit, das Gehalt der Chinesen sei zu niedrig - von Hagens erhöht es um monatlich 500,00 Euro ab August 2008 Am 24. Juli 2008 teilt uns die Arbeitsagentur mit, dass die chinesischen Plastinationsexperten zu wenig verdienen würden.(Telefonnotiz A. Kluge vom 24.Juli 2008, per Email, Anlage 11) In meinem Brief an das Ausländeramt vom 29. Oktober 2007 (Anlage 3) hatte ich das Leistungspaket für die chinesischen Plastinationsexperten aufgeschlüsselt. Das Gehalt war damals auch ohne jegliche Beanstandung akzeptiert worden. Im Vergleich weist mein Leistungspaket für die chinesischen Plastinationsexperten in Deutschland seit August 2008 monatliche Ausgaben von 3.217,48 Euro aus. Demgegenüber erhalten die deutschen Präparatoren 1.670,19 Euro (Die Beträge finden sich aufgeschlüsselt im Balkendiagramm „Löhne chinesische Plastinationsexperten in Deutschland“ (Anlage 18).
(12) 14. August 2008: Gubener Plastinate GmbH informiert das Arbeitsagentur Cottbus über die Erhöhung des Bruttogehalts der Chinesen um 500,00 Euro In einem Brief an die Arbeitsagentur Cottbus vom 14. August 2008 (Anlage 12) informiert die Geschäftsführerin der Gubener Plastinate GmbH, Frau Dr. Angelina Whalley, dass die Löhne der chinesischen Mitarbeiter ab August 08 um 500 Euro monatlich abgehoben worden sind.
(13) 1. September 2008: Gunther von Hagens bittet Arbeitsagentur Cottbus in einem Brief um baldigen Bescheid und weist erneut auf Konsequenzen einer Ablehnung hin In einem Fax an die Arbeitsagentur Cottbus vom 1. September 2008 (Anlage 13), z. Hd. Frau Schuster, sowie in Kopie an die Ausländerbehörde in Forst, z. Hd. Frau Hermann, weise ich die Behörden nochmals darauf hin, wie wichtig die Anwesenheit der chinesischen Experten für die wirtschaftliche Zukunft des Standortes Guben ist: „Inzwischen sind mehrere Auftragsanfragen im Wert von über 1 Million Euro für komplexe anatomische Präparate eingetroffen, die wir ohne chinesische Experten nicht realisieren können. Wenn wir darauf nicht kurzfristig reagieren, werden wir diese Aufträge verlieren. Zudem haben wir in Erwartung einer Genehmigung Anzeigen zur Einstellung von Physiotherapeuten geschaltet. Dazu werden wir allein 6 Vorstellungsgespräche für Montag, 1. September 2008 und Dienstag, 2. September 2008 führen. Bei der gegenwärtig ungeklärten Situation können wir diese Bewerber weder einstellen, noch können wir auslaufende befristete Arbeitsverträge unserer Mitarbeiter verlängern oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführen. (...) Ich möchte Sie bitten, das o. g. Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Sollte dies nicht möglich sein, so bitte ich Sie, uns kurzfristig einen Endtermin für den abschließenden Bescheid zu nennen.“ (Aus: Fax an das Arbeitsamt Cottbus vom 1. September 2008, Anlage 13) Anmerkung: In Folge des Ende Juli in Heidelberg und Guben stattgefundenen Plastinationskongresses stieg das Auftragsvolumen bis dato auf 3,2 Millionen Euro an (Anlage 27).
(14) 5. September 2008: Die Ablehnungsbescheide für 4 chinesische Plastinationsexperten werden erteilt - 3 Monate nach Beantragung (Anlage 14). Bis zum 5. September 2008 mussten 3 der chinesischen Plastinationsexperten 3 Monate lang und einer von Ihnen einen Monat lang untätig warten obwohl die Arbeitsgenehmigungen für dieselben Mitarbeiter zuvor erteilt worden waren. Warum wurden die Arbeitsgenehmigungen bis zum Abschluss der Überprüfung nicht wenigstens vorübergehend erteilt? Warum hat man sich beim Amt dafür so viel Zeit gelassen obwohl uns doch im Vorfeld gesagt worden war, das dafür nur ein Monat notwendig sei (Gedächtnisprotokoll A. Nelk, 30. September 08, Anlage 4). Warum greift man zu dieser wirtschaftsfeindlichen Maßnahme?
(15) 8. September 2008: Telefonische Begründung für Ablehnung: Es liege kein öffentliches Interesse vor. Die Arbeitsagentur in Cottbus teilt uns telefonisch mit, dass die Verlängerung der Arbeitserlaubnis für 4 Chinesen abgelehnt wurde (Telefonprotokoll A. Kluge Anlage 15). Ein öffentliches Interesse liege nicht vor, die chinesischen Plastinationsexperten seien keine bevorrechtigten Arbeitnehmer, zudem würden sie immer noch zu wenig verdienen - von Hagens solle doch besser arbeitslose Deutsche einstellen.
(16) 10. September 2008: In einem Brief an Landrat Dieter Friese vom 10. September 2008 (Anlage 19) weise ich auf die Konsequenzen hin, die ein definitiver Ablehnungsbescheid für den Standort in Guben hat. Ich lasse ihn wissen, dass ich die nach Deutschland geholte Silikonabteilung nicht ohne die Anleitung der chinesischen Plastinationsexperten weiterführen kann - was die Entlassung von ca. 50 Mitarbeitern zur Folge hätte.
(17) 11. September 2008: Ablehnungsbescheid trifft per Fax ein - 14 Tage Zeit für Anhörung Das Ausländeramt räumt den 4 abgelehnten Chinesen die Möglichkeit ein, sich innerhalb von 14 Tagen in Form einer Anhörung noch einmal zum Sacherverhalt zu äußern. Bevor eine endgültige Ablehnung rechtskräftig wird (Fax vom Ausländeramt vom 11. September 2008, Anlage 20). Die Beschaffung der Originalzeugnisse aus China mit beglaubigter Übersetzung ist innerhalb von zwei Wochen allerdings nicht zu realisieren. Auch hätten diese, wie erläutert, nichts oder nicht viel mit ihrer Qualifikation als Plastinationsexperte zu tun, weshalb sie in Deutschland sind. Ich befürchte deshalb, dass weitere teure Wochen untätig herumsitzender Chinesen folgen werden. Nicht nur durch die Beschaffungszeit der zuvor nicht benötigten Originaldokumente, sondern auch durch weitere Bearbeitungszeiten. In einem Telefongespräch vom 10. September 2008 (Anlage 21) rät uns das Ausländeramt, in zukünftigen Antragsbegründungen nicht mehr auf das „öffentliche Interesse“ abzustellen, sondern den Paragraphen 28 (1) BeschV in den Vordergrund zu stellen, der die Arbeitsgenehmigungen für leitende Angestellte und Spezialisten regelt. Man könne jedoch keine Aussage machen, ob es dann zu einer Genehmigung komme. Für das Umschwenken auf den neuen Paragraphen müssten wir jedoch alle Unterlagen erneut einreichen, konkret wären dies: Stellenbeschreibung, Nachweis der langjährigen Berufserfahrung, Nachweis von unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen sowie den Nachweis, dass die qualifizierte Beschäftigung im Bundesgebiet medizinische Vorkenntnis erfordert. Dies hieße auch den Genehmigungsparcour von zuletzt über 6 Monaten bis zur Bewilligung erneut zu beginnen.
(18) 23. September 2008: Auch eine seit Sommer laufende Anfrage für die Arbeitsbewilligung von kirgisischen Mitarbeitern stockt - von Hagens solle erneut darlegen, dass er Arbeitsplätze geschaffen habe Am 10. Juni 2008 stellten drei Mitarbeiter meiner Forschungsdependance in Bishkek, Kirgisien - alle sind Experten zur Herstellung von Gefäßgestalten - bei der deutschen Botschaft in Bishkek einen Visaantrag für Deutschland, darunter die Leiterin meines Unternehmens in Kirgisien. Die Spezialisten aus Kirgisien sollen die mit drei Mitarbeitern in Guben neu gegründete Abteilung zur Herstellung von Gefäßgestalten leiten. Im Juli 2008 schicken wir vorsorglich alle Unterlagen inklusive Zeugnisse mit amtlicher Übersetzung an die Arbeitsagentur. Über drei Monate nach Beantragung erhalten wir ein Schreiben von der Agentur für Arbeit in Guben, vom 23. September 2008 (Anlage 22), das uns auffordert, diverse Dokumente erneut einzureichen. Zudem wird verlangt, dass ich meine Unternehmensstrategie darlege, sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Dieses habe ich bereits mehrfach getan, unter anderem in folgenden Schriftsätzen: • Begleitbrief zu den Visaanträgen an die Deutsche Botschaft in Peking und ans Ausländeramt Forst vom 9. Juli 2007 (Anlage 2) • Schreiben vom 29. Oktober 2007 an die Ausländerbehörde in Forst (Anlage 3) • Brief an Landrat Dieter Friese vom 10. September 2008 (Anlage 19)
Dafür wird mir eine Woche Zeit eingeräumt.
(19) 25. September 2008: Landrat Friese schaltet sich ein - er will vermitteln Am Donnerstag, 25. September 2008, ruft Landrat Dieter Friese an und versichert mir seine volle Unterstützung. „So behandelt man keinen Investor,“ sagt er. Er würde die Genehmigung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt schon hinbekommen. Doch kann ich mich darauf verlassen? Unverzüglich rufe ich bei der Rechtsanwaltskanzlei in Berlin an, die im Mai 2007 bereits das Rechtsgutachten (Anlage 1) erstellt hat. Die klare Antwort der Anwälte: Das Arbeitsamt ist als nach geordnete Behörde der Nürnberger Arbeitsagentur eine vom Landrat unabhängige Institution. Wenn das Arbeitsamt oder die Arbeitsagentur nicht will, kann der Landrat nichts machen. Eine schriftliche Zustimmung der Arbeitsagentur wäre unverzichtbar. Deren Entscheidung ist nach Lage der Dinge jedoch nicht vorauszusagen.
(20) 27. September 2008: Notsitzung in Heidelberg - Ablehnungsbescheid hat drastische Konsequenzen für Gubener Plastinate GmbH Anfang Dezember 2008 laufen die letzten Arbeitsgenehmigungen der chinesischen Plastinationsexperten aus. Nach zahlreichen bürokratischen Hürden der vergangenen 3 Monate muss ich eingestehen: Der Beantragungsweg ist zur unkalkulierbaren Größe geworden, insbesondere die notwendige Planungssicherheit für die Annahme von Aufträgen. Wir gehen davon aus, dass auch die Arbeitsgenehmigungen der noch verbleibenden Chinesen nicht verlängert werden, was uns in dieser Weise bereits telefonisch vom Arbeitsamt in Aussicht gestellt wurde (Siehe Begründung für Ablehnung, Telefonprotokoll A. Kluge 8. September 08, Anlage 15). Auch haben wir inzwischen die Hoffnung aufgegeben, dass den chinesischen Mitarbeitern, die im Oktober 2008 in der deutschen Botschaft in Peking vorsprechen sollten, eine Arbeitsbewilligung erteilt wird. In China haben sich die Wartezeiten auf einen Interviewtermin von 14 auf 50 Tage verlängert (Siehe Grafik: Wartefristen für Interviewtermine für Visaanträge auf der deutschen Botschaft in Peking, Anlage 23). Für uns steht viel auf dem Spiel. Mein Steuerberater bringt es auf den Punkt, wenn er sagt: „Jedes Unternehmen braucht ein Mindestmaß an Planungssicherheit, die wir nun seit Monaten nicht mehr haben.“ Die Zeit läuft uns davon. Die letzte Hoffnung - eine baldige verbindliche Zusage für die Arbeitsgenehmigungen der ausländischen Plastinationsexperten - ist für mich dahin, nachdem mir am 25. September 2008 wohl der Landrat, nicht aber das der Nürnberger Arbeitsagentur unterstellte Arbeitsamt in Cottbus die Genehmigung in Aussicht stellte. Ein längeres Abwarten würde den Plastinationsstandort Guben insgesamt gefährden. Durch die Wartezeit und die vom Arbeitsamt prognostizierte (und bis dato nicht zurückgenommene) mehrfache mündliche Ankündigung, dass auch zukünftig erschwert mit Arbeitsgenehmigungen für die chinesischen Plastinationsexperten zu rechnen sei, liegt der aktuell zu beklagende Schaden bereits bei gut zwei Millionen Euro. Es sind verlorene Aufträge, weil ich Anfragen für Silikonplastinate mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Millionen Euro (Anlage 27), die ich im Nachgang zur Internationalen Plastinationskonferenz in Guben im Juli dieses Jahres erhielt, nicht bedienen kann. Es sind Herstellungsdefizite, weil neue Plastinationsexperten aus den Plastinationsstandorten in Dalian, China, und Bishkek, Kirgisien, die in die Heimat Zurückkehrenden nicht rechtzeitig ersetzen konnten. Die Beantragungszeiten für die chinesischen Plastinationsexperten liegen nicht mehr, wie noch vor einem Jahr, bei 2 bis 3, sondern bei 6 bis 9 Monaten (Grafik Anlage 23). Um Guben als Plastinationsstandort zu erhalten und zu sichern und die anderen in Heidelberg, Dalian, China, Bishkek, Kirgisien, und Windhoek, Namibia zu entwickeln, wird beschlossen: - Nach der Gesamtinvestition von bis dato 20 Millionen Euro, werden alle weiteren Investitionen in Guben gestoppt. Dementsprechend wird die Bauabteilung geschlossen.
- Die Präparationsabteilung wird geschlossen. Der jetzige Kenntnisstand der deutschen Plastinationsexperten reicht nicht aus, um das hohe Qualitätsniveau, auf dem der bisherige Erfolg der Körperwelten basiert, zu halten.
- Die vorliegenden Auftragsanfragen im Wert von 3,2 Millionen Euro (Anlage 27) werden nicht weiter bearbeitet.
- Die Abteilung Gefäßgestalten wird in Guben geschlossen und wieder nach Kirgisien verlegt. Deshalb erledigt sich der geplante Aufenthalt von 3 kirgisischen Wissenschaftlern in Guben, die Bewilligungsanträge werden nicht weiter verfolgt.
- Die Verwaltung, sowie die technischen Abteilungen, werden verkleinert und der verminderten Personalstärke des Unternehmens angepasst.
- Im neu errichteten Plastinationsausbildungszentrum werden keine weiteren Studenten zur Ausbildung angenommen.
Der Ablehnungsbescheid für die chinesischen Experten trifft unser Unternehmen in einer sehr sensiblen Phase der Umstrukturierung. Durch die Entscheidung der Nürnberger Arbeitsagentur, den chinesischen Plastinationsinstruktoren im Plastinarium keine Arbeitserlaubnis mehr zu erteilen, kann die Fertigung hochwertiger und komplexer Silikonplastinate in meinen Gubener Plastinationsunternehmungen nicht fortgeführt werden. Die Plastinationsassistenten, deren Arbeit nur durch die Anleitung der chinesischen Experten ermöglicht wird, können deshalb nicht mehr weiter beschäftigt werden. Weil damit auch Aufträge in Millionenhöhe nicht mehr realisiert werden können, verlieren auch nicht direkt mit der Plastination befasste Verwaltungsangestellte, Bauarbeiter und Techniker ihre Arbeit. Strukturinvestitionen im Plastinarium wie Straßenbau und die Umbauten von Gebäuden zu Fertigungsstätten wird gestoppt. Deshalb wurden in der Gubener Plastinate GmbH 67 Beschäftigten zum 1. November 2008 gekündigt. Damit verringert sich die Beschäftigtenzahl von 128 um 67 auf 61. Trotz großer Skepsis hoffe ich, dass die für die Genehmigung ausländischer Arbeitnehmer zuständigen Behörden angesichts der nunmehr entstandenen sozialen Härtesituationen Wege und Möglichkeiten finden, mir die Arbeitsgenehmigungen für wenigstens 10 ausländische Plastinationsexperten, für weitere 2 Jahre verlässlich zu ermöglichen, um mir damit die Möglichkeit zu geben, wenigstens einen Teil der entlassenen Mitarbeiter wieder einstellen zu können.
(21) Montag, 29. September 2008: 67 Entlassungen werden den Mitarbeitern kundgetan - Silikonpräparationsabteilung und die Abteilung zur Herstellung von Gefäßgestalten werden in Guben geschlossen Am Montag, 29. September, um 13 Uhr, informiere ich die Mitarbeiter über die beschlossenen Maßnahmen und die Hintergründe, danach führe ich mit jedem der Entlassenen Einzelgespräche. Ich bin gerührt von der Loyalität, die meine Mitarbeiter in der Stunde des Abschieds zeigen.
(22) Am 7. Oktober weist die Ausländerbehörde in Forst in einem Schreiben darauf hin (Anlage 24), das die Visumsanträge ausländischer Plastinationsexperten zwecks Arbeitsaufnahme in der Gubener Plastinate GmbH noch unbearbeitet vorliegen. Ich werde gebeten die folgenden Unterlagen für eine neuerliche Anfrage vorzulegen: • Ausbildungsnachweise • Nachweis der unternehmensspezifischen Spezialkenntnisse • Nachweis des künftigen Einkommens In meiner Antwort an die Ausländerbehörde in Forst vom 14. Oktober (Anlage 25) schreibe ich: „Ihre Frage, ob wir an der Bearbeitung der ... Visumsanträge festhalten möchte ich dahingehend beantworten, das wir diese Entscheidung gern vom Ergebnis der Beantwortung einiger wichtiger Fragen zum Einsatz ausländischer Plastinationsexperten im Plastinarium abhängig machen möchten. Diese Fragen beziehen sich auf die von Ihnen nunmehr „geänderte Verfahrensweise und die erbetenen Unterlagen wie ‘Ausbildungsnachweise, Nachweis der unternehmensspezifischen Spezialkenntnisse, Nachweis des künftigen Einkommens‘ -... unklar ist, welche sonstigen Ausbildungsnachweise die Chance auf Anerkennung der Behörden haben. ...“
Für die Richtigkeit gezeichnet: Dr. Gunther von Hagens zurück
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